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   BPatG, 08.07.2008 - 9 W (pat) 345/05   

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https://dejure.org/2008,25197
BPatG, 08.07.2008 - 9 W (pat) 345/05 (https://dejure.org/2008,25197)
BPatG, Entscheidung vom 08.07.2008 - 9 W (pat) 345/05 (https://dejure.org/2008,25197)
BPatG, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 9 W (pat) 345/05 (https://dejure.org/2008,25197)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BPatG, 08.07.2008 - 9 W (pat) 345/05
    Dies gilt auch für Fragen der wirksamen Bevollmächtigung, soweit nicht die Besonderheiten des Patentrechts anderes verlangen (BGHZ 128, 280 ff. - Aluminium-Trihydroxid m. w. N.).
  • BPatG, 24.03.2011 - 8 W (pat) 310/06

    Ein Streitpatent mit der Bezeichnung "Verfahren zum Herstellen einer Dichtung,

    Zur Unterstützung ihrer Auffassung hat sie Kopien der Beschlüsse des 9. Senats des Bundespatentgerichts vom 8. Juli 2008 (9 W (pat) 345/05) und des 7. Senats vom 12. November 2008 (7 W (pat) 357/05) vorgelegt, auf die Bezug genommen wird.

    Nachdem die Frage der wirksamen Bevollmächtigung zwischen den Beteiligten in mehreren Verfahren kontrovers diskutiert, die Einsprechende bzw. die für sie auftretenden Vertreter durch einen Bescheid des 9. Senats im Verfahren 9 W (pat) 345/05 auf die Notwendigkeit ergänzenden Vorbringens und weiterer Belege hingewiesen worden sind und nachdem (auch vom erkennenden Senat) bereits vier von den gleichen Vertretern ebenfalls für die G... ... bzw. H.

    erhobene Einsprüche gegen Patente der gleichen Patentinhaberin als unzulässig verworfen worden sind (BPatG, 9. Sen., v. 8.7.08 (9 W (pat) 345/05);.

  • BPatG, 10.09.2009 - 8 W (pat) 338/06
    Zur Unterstützung ihrer Auffassung hat sie Kopien der Beschlüsse des 9. Senats des Bundespatentgerichts vom 8. Juli 2008 (9 W (pat) 345/05) und des 7. Senats vom 12. November 2008 (7 W (pat) 357/05) vorgelegt, auf die Bezug genommen wird.

    Nachdem die Frage der wirksamen Bevollmächtigung zwischen den Beteiligten in mehreren Verfahren kontrovers diskutiert und die Einsprechende auch durch das in Kopie eingereichte Schreiben des 9. Senats in dem Verfahren 9 W (pat) 345/05 auf die Notwendigkeit ergänzenden Vorbringens und weiterer Belege hingewiesen worden ist, bestand keine Veranlassung, den Vertretern der Einsprechenden auch in diesem Verfahren ausdrücklich nahezulegen, eine ergänzende Stellungnahme abzugeben und weitere Unterlagen vorzulegen.

  • BPatG, 10.09.2009 - 8 W (pat) 339/06
    Zur Unterstützung ihrer Auffassung hat sie Kopien der Beschlüsse des 9. Senats des Bundespatentgerichts vom 8. Juli 2008 (9 W (pat) 345/05) und des 7. Senats vom 12. November 2008 (7 W (pat) 357/05) vorgelegt, auf die Bezug genommen wird.

    Nachdem die Frage der wirksamen Bevollmächtigung zwischen den Beteiligten in mehreren Verfahren kontrovers diskutiert und die Einsprechende durch das in Kopie eingereichte Schreiben des 9. Senats in dem Verfahren 9 W (pat) 345/05 auf die Notwendigkeit ergänzenden Vorbringens und weiterer Belege hingewiesen worden ist, bestand keine Veranlassung, den Vertretern der Einsprechenden auch in diesem Verfahren ausdrücklich nahezulegen, eine ergänzende Stellungnahme abzugeben und weitere Unterlagen vorzulegen.

  • BPatG, 12.11.2008 - 7 W (pat) 357/05
    Zur Unterstützung ihrer Auffassung hat sie eine Kopie eines entsprechenden Hinweises des 9. Senats des Bundespatentgerichts vom 31. März 2008 in dem zu diesem Zeitpunkt zwischen denselben Beteiligten anhängigen Verfahren 9 W (pat) 345/05 vorgelegt.

    Nachdem die Frage der wirksamen Bevollmächtigung zwischen den Beteiligten in mehreren Verfahren kontrovers diskutiert und die Einsprechende auch durch das in Kopie eingereichte Schreiben des 9. Senats in dem Verfahren 9 W (pat) 345/05 auf die Notwendigkeit ergänzenden Vorbringens und weiterer Belege hingewiesen worden ist, bestand keine Veranlassung, den Vertretern der Einsprechenden auch in diesem Verfahren ausdrücklich nahezulegen, eine ergänzende Stellungnahme abzugeben und weitere Unterlagen vorzulegen.

  • BPatG, 12.11.2008 - 7 W (pat) 343/05
    Zur Unterstützung ihrer Auffassung hat sie eine Kopie eines entsprechenden Hinweises des 9. Senats des Bundespatentgerichts vom 31. März 2008 in dem zu diesem Zeitpunkt zwischen denselben Beteiligten anhängigen Verfahren 9 W (pat) 345/05 vorgelegt.

    Nachdem die Frage der wirksamen Bevollmächtigung zwischen den Beteiligten in mehreren Verfahren kontrovers diskutiert und die Einsprechende auch durch das in Kopie eingereichte Schreiben des 9. Senats in dem Verfahren 9 W (pat) 345/05 auf die Notwendigkeit ergänzenden Vorbringens und weiterer Belege hingewiesen worden ist, bestand keine Veranlassung, den Vertretern der Einsprechenden auch in diesem Verfahren ausdrücklich nahezulegen, eine ergänzende Stellungnahme abzugeben und weitere Unterlagen vorzulegen.

  • BPatG, 12.11.2008 - 7 W (pat) 305/05
    Zur Unterstützung ihrer Auffassung hat sie eine Kopie eines entsprechenden Hinweises des 9. Senats des Bundespatentgerichts vom 31. März 2008 in dem zu diesem Zeitpunkt zwischen denselben Beteiligten anhängigen Verfahren 9 W (pat) 345/05 vorgelegt.

    Nachdem die Frage der wirksamen Bevollmächtigung zwischen den Beteiligten in mehreren Verfahren kontrovers diskutiert und die Einsprechende auch durch das in Kopie eingereichte Schreiben des 9. Senats in dem Verfahren 9 W (pat) 345/05 auf die Notwendigkeit ergänzenden Vorbringens und weiterer Belege hingewiesen worden ist, bestand keine Veranlassung, den Vertretern der Einsprechenden auch in diesem Verfahren ausdrücklich nahezulegen, eine ergänzende Stellungnahme abzugeben und weitere Unterlagen vorzulegen.

  • BPatG, 19.08.2010 - 9 W (pat) 339/05

    Patenteinspruchsverfahren - Nichterhebung der Gerichtskosten für

    Auf den weiteren Hinweis des Gerichts in der Parallelsache 9 W (pat) 345/05, dass eine lückenlose Kette für die Bevollmächtigung auch den vorgelegten Unterlagen nicht zu entnehmen ist, haben die anwaltlichen Vertreter der Einsprechenden weitere Unterlagen vorgelegt, aus denen sich eine Bevollmächtigung ergeben sollte.
  • BPatG, 19.08.2010 - 9 W (pat) 347/05

    Patenteinspruchsverfahren - Nichterhebung der Gerichtskosten für

    Auf den weiteren Hinweis des Gerichts in der Parallelsache 9 W (pat) 345/05, dass eine lückenlose Kette für die Bevollmächtigung auch den vorgelegten Unterlagen nicht zu entnehmen ist, haben die anwaltlichen Vertreter der Einsprechenden weitere Unterlagen vorgelegt, aus denen sich eine Bevollmächtigung ergeben sollte.
  • BPatG, 05.08.2008 - 9 W (pat) 339/05
    Auf den weiteren Hinweis des Gerichts in der Parallelsache 9 W (pat) 345/05, dass eine lückenlose Kette für die Bevollmächtigung auch den vorgelegten Unterlagen nicht zu entnehmen ist, haben die anwaltlichen Vertreter der Einsprechenden auch zum vorliegenden Verfahren ein "Certificate of Amendment" vorgelegt, nach dem der Name der Einsprechenden in "H... ." geändert wurde, wobei dieses Dokument die Unter schrift eines "D2..., President" enthält.
  • BPatG, 05.08.2008 - 9 W (pat) 347/05
    Auf den weiteren Hinweis des Gerichts in der Parallelsache 9 W (pat) 345/05, dass eine lückenlose Kette für die Bevollmächtigung auch den vorgelegten Unterlagen nicht zu entnehmen ist, haben die anwaltlichen Vertreter der Einsprechenden auch zum vorliegenden Verfahren ein "Certificate of Amendment" vorgelegt, nach dem der Name der Einsprechenden in "H... " geändert wurde, wobei dieses Dokument die Unter schrift eines "D2..., President" enthält.
  • BPatG, 05.08.2008 - 9 W (pat) 349/05
  • BPatG, 19.08.2010 - 9 W (pat) 349/05

    Patenteinspruchsverfahren - Nichterhebung der Gerichtskosten für

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